Mittagsbetreuung an der St. Anna Grundschule
Mittagsbetreuung an der St. Anna Grundschule

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

Zu Angeboten und Kosten:

1. Ab wann und wie lange werden Kinder betreut?

Die Betreuung beginnt mit Unterrichtsende und endet um 15.30 Uhr (EUR 145,00 monatlicher Beitrag). Die Betreuung schließt für die Kinder die Möglichkeit ein, ihre Hausaufgaben anzufertigen. 

2. Was gibt es zu essen?

Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 bieten wir allen Kindern verpflichtend ein warmes Mittagessen an (EUR 80,00 monatliche Kosten). Dieses wird seit dem Schuljahr 2014 /2015 durch Lebenslust Kindercatering geliefert.

3. Wie bezahlt man die Gebühren?

Die monatlichen Beiträge für Mitgliedschaft und Essen sowie die einmalig zu Vertragsbeginn zu zahlende Kaution in Höhe von 290,00 Euro ziehen wir im Lastschriftverfahren ein. 

 

Zu Ermässigungen und Bescheinigungen:

1. Gibt es eine Geschwisterermäßigung?

Ja, es gibt eine Geschwisterermäßigung. Für jedes weitere Kind reduziert sich der Mitgliedsbeitrag von monatlich EUR 145,00 auf EUR 130,00. Die Kosten für das warme Mittagessen fallen jedoch für jedes Kind in voller Höhe an.

2.  Gibt es eine Geschwisterermäßigung für Kinder in anderen Einrichtungen?

Ermäßigungen für Kinder mit Geschwistern in anderen städtischen Einrichtungen können wir leider nicht gewähren. Allerdings können Sie ggf. bei anderen städtischen Einrichtungen wie Kindergarten oder Kinderkrippen Geschwisterermäßigungen erhalten, wenn Ihr Kind unsere Mittagsbetreuung besucht. Wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende Bestätigung aus.

Zur An- und Abmeldung:

1. Wie melde ich mein Erstklass-Kind für das kommende Schuljahr an?

Am Tag der Schuleinschreibung (i.d.R. März oder April des jeweiligen Jahres) sind wir in der Schule anwesend. Nach der Schuleinschreibung können Sie Ihr Kind im Nachbarraum bei uns für die Mittagsbetreuung anmelden. Soweit es Ihnen möglich ist, bringen Sie hierfür bereits einen Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers für sich selbst und Ihren Partner mit. Soweit Sie selbständig tätig sind, eignet sich als Tätigkeitsnachweis eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters oder eine geschwärzte Einkommensteuererklärung.

Wir entscheiden dann anhand der Vereinskriterien über die Platzvergabe und setzen Sie hierüber bis ca. Mitte Juni in Kenntnis. Anmeldungen vor dem Tag der Schuleinschreibung nehmen wir aus organisatorischen Gründen ebensowenig wie Vormerkungen entgegen.

Wie in den vergangenen Jahren auch werden wir die freien Betreuungsplätze vorrangig an Kinder aus dem Schulsprengel vergeben, deren beide Elternteile berufstätig sind.

2. Kann ich auch unterjährig beitreten?

Ein unterjähriger Eintritt in die Mittagsbetreuung ist immer dann möglich, sobald ein Platz frei wird. Um die Platzvergabe kümmert sich Frau Alexandra Bitterlich. Alle Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt & Impressum.

3. Wann kann man kündigen?

Der Austritt aus dem Verein sowie eine Beendigung des Betreuungsvertrages ist laut aktueller Satzung mit einer Kündigungsfrist von fünf (5) Monaten zum Ablauf des jeweils 31.08. eines Kalenderjahres zulässig.  Bitte wenden Sie sich an Frau Bitterlich, falls Sie Ihr Kind unterjährig abmelden wollen. Oft können "Nachrücker" gefunden werden - in diesem Fall kann der Vorstand entscheiden, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.

Sonstige Fragen

1. Wofür wird die Kaution verwandt?
Die Kautionen werden auf einem separaten Konto geführt und nach der Kündigung wieder ausgezahlt. Falls jemand Monatsbeiträge säumig bleibt, werden diese Fehlbeträge mit der Kaution verrechnet.

2. Welche Kontoverbindungen gibt es für die Mittagsbetreuung?
Alle unsere Konten liegen bei der Stadtsparkasse München, 
Kontoinhaber "Mittagsbetreuung an der St.Anna-Schule e.V."

IBAN:      DE78 7015 0000 0083 1951 80
BIC:        SSKMDEMMXXX

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Anmeldung 2024 2025.pdf
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